Seitens der UBSKM gibt es seit Jahren die Forderung nach der Einrichtung eines Landesbetroffenenrats in jedem Bundesland. Dieser sei „mindestens genauso so wichtig wie die Landesmissbrauchsbeauftragten“, betont Kerstin Claus in einem Interview aus dem Jahr 2022 und nimmt auf die Expertise der Betroffen Bezug. Bislang sind die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen diesbezügliche Vorreiter. Doch kann ein derartiger Betroffenenrat auf Landesebene automatisch diesen Anforderungen gerecht werden?
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Sehr geehrte UBSKM
Sie, Frau Claus, sind die UBSKM und damit eine weisungsfreie Bundesbeauftragte, deren Amt im Jahr 2010 durch die Bundesregierung geschaffen worden ist. Die Stellungnahme auf Ihrer Webseite aber klingt alles andere als nach Souveränität, Neutralität und Objektivität. Um genau diese Objektivität bat ich Sie bereits mehrmals öffentlich, denn es geht hier um sexuellen Missbrauch an Kindern und in Folge um schwer traumatisierte Opfer! Das Mindeste, was diese Menschen verdient haben, ist eine UBSKM, die sich wissenschaftlich fundiert – ohne den Hauch von Befangenheit – und objektiv für die Belange der Opfer einsetzt. Was aber bekommen wir Opfer nun geboten?
Offener Brief an die UBSKM
Ich wünsche mir von Herzen, dass jedem Menschen geglaubt werden kann, wenn er missbraucht wurde. Der Opferschutz war mir mein ganzes Leben lang extrem wichtig. Auch politisch, denn ich komme aus der ehemaligen DDR. Was ich hier aber beobachte, hat mit Opferschutz schon lange nichts mehr zu tun. Nach außen hin wirken bestimmte Aktivitäten – und damit spreche ich alle an, die an der Debatte beteiligt sind – nur noch nach Rechthaberei und Glaubenskrieg. Mittendrin unsagbare Zerstörung! Es geht letztendlich nicht darum, einem Menschen zu glauben oder nicht zu glauben. Es geht um die Notwendigkeit einer kontroversen nüchternen Debatte, es geht um Professionalität, um Objektivität, um Souveränität und darum, Emotionalitäten nicht »regieren« zu lassen.