WTF-Talk über den Justizskandal rund um Josephine R.
Im aktuellen Talk aus dem November 2025 diskutieren Lydia Benecke und Bernd Harder mit Susanna Niehaus, Hochschule Luzern, sowie Spiegel-Redakteur Christopher Piltz über einen Fall, wo alle Beteiligten systematisch versagt haben: die Ereignisse rund um die junge Frau Josephine R.
Video: YouTube Kanal Lydia Benecke
Christopher Piltz, der dazu eine umfangreiche Hintergrundberichterstattung veröffentlicht hat, fasst die ineinander verzahnten Verfahren zusammen (vgl. Min 4:52 ff.): Josephine R. hat ihre Familie mit so ziemlich allem beschuldigt, was das Narrativ von ritueller Gewalt und Mind Control hergibt. Die polizeilichen Ermittler äußerten zu Beginn des Verfahrens ziemliche Zweifel, standen mit dieser Meinung jedoch alleine da. Die Staatsanwältin, die große Schwurgerichtskammer, eine Opferanwältin, ein Glaubhaftigkeitsgutachter, Joesphine R.s Therapeut und andere bildeten eine breite Phalanx, auf deren Basis ein Urteil gefällt wurde, das in langen Haftstrafen der Eltern mündete. „Es wurde hier ein Horroszenario kreiert, das kann man heute so sagen, weil nichts davon stimmt“, resümiert der Journalist den unglaublichen Verlauf dieses Gerichtsverfahrens.
Wie konnte es so weit kommen, dass die Eltern zwei Jahre unschuldig inhaftiert waren bis der BGH im Frühsommer 2024 das Urteil kippte? Eine Frage, die beschäftigt: „Bis auf diese Polizisten haben alle dieser Frau geglaubt und das nicht nur einmal oder zweimal, sondern über mehrere Jahre. Über viele, viele Aussagen hinweg – soweit, dass am Ende gegenüber einem Dutzend Menschen namentlich ermittelt wurde. Um die 60 Personen waren als potenzielle Täter im Blick der Polizei. Es war ein riesen Kreis. Und das ist wirklich ein ziemlicher Skandal“, beschreibt Christopher Piltz das Grundproblem. „Die Zweifel waren immer wieder kurz da und wurden aber von den meisten Beteiligten am Ende weggewischt“. In der Genese dieses Falles gab es viele Momente, wo man hätte anders entscheiden können, doch diese wurden nicht genutzt, berichtet er.
Von mangelnder professioneller Distanz zum Systemversagen
„Fakten wurden umgedeutet, Gegenbeweise nicht wahrgenommen oder weggeredet, es gab suggestive Vorgaben. Also in dieser Geschichte ist alles falsch gelaufen, was nur irgendwie passieren konnte“, fasst Bernd Harder (Min 46.22) die Einschätzung von Rechtspsychologin Susanna Niehaus aus dem Spiegel-Artikel zusammen.
Denn zum schlussendlichen Justizskandal haben unzählige Mosaiksteinchen beigetragen, nicht nur die bereits erwähnten übergangenen Bedenken der Ermittler. Auch ein zweites rechtspsychologisches Gutachten ignorierte die im ursprünglichen Gutachten aufgezeigten Widersprüche hinsichtlich der Aussagen von Josephine R. – und das unter Missachtung des etablierten methodischen Standards, wie Susanna Niehaus ausführt (vgl. Min. 13ff.): „Kurz gefasst kann man sagen, die eine Person hat sich an die methodischen Standards gehalten, die wir haben, die andere Person hat das nicht ansatzweise getan.“ Ein „Systemversagen“, wie die Professorin an späterer Stelle hinzufügt (vgl. Min 46.40ff).
Falsch verstandener Opferschutz
Eine gewichtige Rolle in der Verkettung der Ereignisse, die rückblickend niemals so hätten passieren dürfen, spielte mangelnde professionelle Distanz, die es auf allen Ebenen gegeben hat. Niehaus bringt hierzu (vgl. Min 27.00ff.) einen eindrücklichen Vergleich von Josephine R. mit einem Puppenspieler, der seine Marionetten nach seinen Vorstellungen benutzt: „Sie kriegt das sehr gezielt hin, die Leute genau mit dem Thema zu bedienen, worauf sie anspringen könnten“ – von einer religiösen Schiene bei ihrem Therapeuten, über mögliche Muttergefühlen bei ihrer Rechtsvertreterin bis hin zu emotionaler Befangenheit im Strafverfahren. Der letzte Punkt wiegt besonders schwer: „Ein Ermittlungsverfahren ist dafür da, erst einmal herauszufinden, ob und was stattgefunden hat und nicht emotional befangen davon auszugehen, dass ganz schlimme Sachen stattgefunden haben.“ Ein derart mangelndes professionelles Handeln sei falsch verstandener Opferschutz, so Niehaus weiter(vgl. Min 1:07:15ff). Ihr Fazit: „Ich hätte mir zwar gewünscht, dass so ein Fall nicht notwendig ist, damit man wieder nachdenkt, und sich erinnert, was die Standards sind, die in Konsequenz der Wormser Prozesse erarbeitet worden sind.“
Genau dieser falsch verstandene Opferschutz ist ein zentraler Aspekt für die Expert:innen dieses Talks: Menschen werden geschädigt, betont Lydia Benecke, wenn nicht professionell gearbeitet wird (vgl. Min 50.01ff.). Das könne zu Scheinerinnerungen, Falschbeschuldigungen, Falschverurteilungen und auch zur Vernichtung von Existenzen führen – wie im Anlassfall. Die Psychologin warnt an dieser Stelle noch einmal davor (vgl. Min. 1:01:30), von Symptomen abzuleiten, dass jemand Missbrauch und Gewalt erlebt habe und diese als eindeutigen Beleg dafür anzusehen. Denn genau mit dieser Vorannahme wurde im Fall Josephine R. offenbar gearbeitet – und das war „der Ausgangspunkt für eine immer größer werdende Geschichte“.
Klare Verantwortlichkeiten
Und was ist mit Josephine R.? Als Opfer sei sie nicht zu sehen, sagt Susanna Niehaus, wenn dann als Opfer ihrer eigenen Vorgehensweise, ihrer Ideen (vgl. Min 55.00ff). Aber auch sie werde durch diesen Fall geschädigt.
Neben dem kompletten Systemversagen auf professioneller Ebene bleibt die Frage nach den Beweggründen von Josephine R. offen. Sie wird als gezielt vorgehender, hochmanipulativer Mensch beschrieben, die in ihren Schilderungen so ziemlich alle Inhalte des Narrativs gebracht habe – von schwarzen Kutten und Pentagrammen bis hin zu Säuglingstötung: „Diese Erzählung von ihr wird immer schlimmer, es werden immer mehr Taten und es werden immer mehr Täter, von denen sie berichtet. Und es werden auch immer mehr Menschen, denen sie davon berichtet.“ (Min 21.56 ff.) Josephine R.s Therapeut, so Piltz, wird später vor Gericht aussagen, dass er ihr so ziemlich alles geglaubt habe und eine Beziehung mit ihr eingegangen sei, die weit über das Therapeutische hinausging.
Dieses besondere Gespür von Josephine R., welche Menschen in welcher Form auf ihre Erzählungen reagieren würden, hebt auch Lydia Benecke hervor (vgl. Min 31.30ff), kritisiert aber klar die fehlende Grenzziehung in der Therapie: „Ich glaube auch nicht, dass sie das bei jedem geschafft hätte“. Die Psychologin betont die klaren Verantwortlichkeiten was das Eingehen einer privaten Beziehung im therapeutischen Setting angeht: „Egal wie manipulativ Josephine ist, er ist derjenige, der diesen Beruf ausübt und er muss dafür sorgen, dass er die professionelle Distanz, das hat er nicht und die Verantwortung sehe ich bei ihm.“
Gegen Josephine R. laufen die Ermittlungen weiter, es steht ein Verfahren wegen Falschaussage und Vortäuschung einer schweren Straftat im Raum. Es bleibt zu hoffen, dass ein Gutachten über die junge Frau, das möglicherweise während des kommenden Prozesses erstellt werden könnte, hier etwas Licht ins Dunkel bringt.
Zum Weiterlesen: